Wort davor: Garbenschenken
Garbenzehnt
Erklärung:
Kornabgabe.
vgl.
Kornzehnt(e).
- Belegtext:
darinne er dem closter den garbenzehenden inn der wüsten marg zu K. gegeben hat
Datierung: 1188
Fundstelle: HMerseburgUB. 103
- Belegtext:
verdingt den garbenzehnten vor 8 molt roggen
Datierung: 1400
Fundstelle: CTradWestf. II 60
- Belegtext:
garventegeden, wat des ackers licht op dem wendeschen velde
Datierung: 1447
Fundstelle: MagdebLiebFrauUB. 264
- Belegtext:
ein tendher hefft einen garfftenden over itliche erve und gudere
Datierung: 1576
Fundstelle: WestfLR. 105
Faksimile
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- Belegtext:
daß die abgabe in ausgedroschenen früchten bestehe, zeiget einen ferneren unterschied zwischen dem garben- und sackzehend an. dan bey jenem nimt der zehendherr
bekanter maßen die garbe vom acker, so, wie sie von der sichel komt
Datierung: 1745
Fundstelle: Reinhard,KlAusf. I 357
- Belegtext:
garben- und mandelzehend auf dem felde von denen zehendherren abgeholet
Datierung: 1750
Fundstelle: Klingner II 370
- Fundstelle: Berghaus I 534
Wort danach: Garbezahlung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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