Wort davor: gantieren
Gantierer
Erklärung:
dessen Güter versteigert werden.
vgl.
Gantmann.
- Belegtext:
daß in gandfällen deß gandirers güter subhastirt und pluris licitanti verkaufft werden
Datierung: 1721
Fundstelle: Bluemblacher 200
Faksimile
- Belegtext:
gemeindeteil des gantierers
Datierung: 1809
Fundstelle: SchrBodensee 18 (1889) 93
- Belegtext:
wenn sich allenfalls ein gantproceß ereignet, hat das mercantiltribunal des gantierers vermögen alsogleich ... in die gerichtliche sperr zu nehmen
Fundstelle: ÖKonsulGO. 96
- Fundstelle: Schmeller2 I 926
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Fundstelle: SchwäbWB. III 60
Wort danach: Gantkammer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten