Wort davor: Ganthandlung

Ganthaus

Ganthaus (I)
Erklärung: Versteigerungsraum.

Ganthaus (II)
Erklärung: Haus, das auf die Gant (I) kommt.

Wort danach: Ganthäuslein

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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