Wort davor: ganten
1Ganter
Erklärung:
Gantmeister, der die Versteigerung vornimmt.
- Belegtext:
ab der ganndt haym gangen, so im das der geschworen gantner verkünt und zuogesagt hette
Datierung: 1442
Fundstelle: Indersdorf I 273 (nr. 679)
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- Belegtext:
B.Ö. der ganter
Datierung: 15. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Rottweil
Fundstelle: RottweilUB. 447
- Belegtext:
pfand durch den geschworen ganter laut der urtail ... an offner gant vergantet
Datierung: 1520
Fundstelle: ÜberlingenStR. 342
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- Belegtext:
vertigung ains ganters, die er alle jar ouch schwern soll
Fundstelle: ÜberlingenStR. 178
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- Fundstelle: JbHistVk. 1 (1925) 54
Wort danach: 2Ganter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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