Wort davor: Ganten
ganten
ganten (I)
Erklärung:
versteigern.
- Belegtext:
mag ouch ain ieglicher, der pfand erklegt oder jm an klag geben werdent, oder jm stand jn der burger buoch, so siniu zil uß sint, wol laussen gantnen dry tag
Datierung: 1396
Fundstelle: MemmingenStR. 265
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
ob einer einem pfand gebe ... wenn er die verganten wil, sol er im am abend das verkünden ... wie er morndes ganten welle
Datierung: 1472
Fundstelle: GrW. I 127
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
creditor, so ganten will
Datierung: 1523
Fundstelle: GrW. VI 364
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
so er gantet oder sust pfand ußrüft
Datierung: 1540
Fundstelle: ArgauLsch. III 59
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
sine underpfand angriffen und ganten
Datierung: 1554
Fundstelle: HönggMeierg. 52
- Belegtext:
güetter ußziehen, verbietten, gannten oder umbschlahen
Datierung: 1558
Fundstelle: Reyscher,Stat. 354
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- Belegtext:
uf der gerichtstatt ganten lassen
Datierung: 1574
Fundstelle: AbhSchweizR. XVII 125
- Belegtext:
offentlich lassen gantten und verköffen
Fundstelle: FeldkirchStR. 162
- Belegtext:
wen er pfand außtregt oder gantet
Fundstelle: Wolff,GerichtsverfHochstAugsb. 234
ganten (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Versteigerung leiten.
- Belegtext:
was des stattknechts besoldung, wann er ein tag gantet oder inventirt, sein solle
Datierung: 1587
Fundstelle: WaldkirchStR. 17
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ganten (II)
Erklärung:
vom Käufer: ersteigern.
- Belegtext:
wegen der künftigen ganten soll [der käufler] ... diejenigen, so ganten wollen, vorhero berichten, in was für gelt die bezahlung zu geschehen pflege, denen alßdann frey stehen, zu ganten oder nicht
Datierung: 1708
Fundstelle: BaselRQ. I 2 S. 665 (nr. 455)
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ganten (III)
Erklärung:
beharrlich bitten.
Wort danach: 1Ganter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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