Wort davor: Ganten

ganten

ganten (I)
Erklärung: versteigern.

ganten (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: Versteigerung leiten.
ganten (II)
Erklärung: vom Käufer: ersteigern.
ganten (III)
Erklärung: beharrlich bitten.

Wort danach: 1Ganter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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