Wort davor: Gangleite
Gängler
Gängler (I)
Erklärung:
Hausierer.
- Belegtext:
von der gengeler wegen, die da mit wannen, korben oder secken feile habent und umbgent
Datierung: 1468
Fundstelle: MWormat. 649
- Belegtext:
sey sonst noch einer bej ihm gewesen, hette sich vor gängler ausgegeben
Datierung: 1592
Region/Autor/Textsorte:
Breslau
Fundstelle: NphilMitt. 28 (1927) 7
- Fundstelle: SaarbrWB. 55
Gängler (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Aufkäufer vollwichtiger Münzen.
Gängler (II)
Erklärung:
Leichenbitter.
Wort danach: gänglich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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