Wort davor: ganghaft
ganghaftig
ganghaftig (I)
Erklärung:
von Münzen.
ganghaftig (II)
Erklärung:
fällig (von Abgabe usw.).
- Belegtext:
bisz die zinse wider ganghafftigk werden
Datierung: 1458
Fundstelle: MittOsterland 2 (1845/48) 94
- Belegtext:
alle retardate an geilde und getreide, welchs ganghaftig
Datierung: 1503
Fundstelle: KahlaUB. 100
ganghaftig (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
beitreibbar.
ganghaftig (III)
Erklärung:
gesund, gut auf den Beinen.
ganghaftig (IV)
Erklärung:
gültig.
- Belegtext:
das gerichte war auch nicht ganghaftigk
Datierung: 1476
Fundstelle: Spittendorff 204
- Belegtext:
bey unserm hofgerichte ... oder wo das nicht ganghaftig oder verordnet seyn würde
Datierung: 1551
Fundstelle: Haltaus 585
Wort danach: gangheil
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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