Wort davor: ganghaft

ganghaftig

ganghaftig (I)
Erklärung: von Münzen.
ganghaftig (II)
Erklärung: fällig (von Abgabe usw.).
ganghaftig (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: beitreibbar.
ganghaftig (III)
Erklärung: gesund, gut auf den Beinen.
ganghaftig (IV)
Erklärung: gültig.

Wort danach: gangheil

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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