Wort davor: Ganggenosse
Ganggericht
vgl.
Brückengericht,
Feldgericht,
Forstgericht,
Holzgericht.
- Belegtext:
ganggerichte, welche zur schleunigen erörterung aller nachbarlichen irrungen ... in den beyden städten Hanau von vielen jahren her in unverrückter nützlichen übung gewesen, sind
auch auf die übrigen städte und flecken sowohl, als dorfschaften des landes erstreckt
Datierung: 1764
Fundstelle: HessenKassHB. IV 254
- Fundstelle: GrRA.4 II 459
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Wort danach: ganghaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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