Wort davor: Ganggeld
Ganggeleit
Erklärung:
wie Gangleite.
- Belegtext:
aeb einer eines gankgeleyts an die scheffen gesinne und die wiederparthie nit
Datierung: 1424
Fundstelle: Bär,Koblenz 98
- Belegtext:
haben die scheffen zu C. ein ganggelevde gangen umb den oberbue
Datierung: 1424
Fundstelle: Bär,Koblenz 181
- Belegtext:
durch die scheffenne zu P. ein gankgeleit geschen ist nach altem herkommen und gewoinheit
Datierung: 1474
Fundstelle: Lamprecht,WL. III 289
- Fundstelle: Bär,Koblenz 81
- Fundstelle: Bär,Koblenz 81
Wort danach: Ganggenosse
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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