Wort davor: Gangbrief
Gangbrot
Erklärung:
Brotlaib als Hirtenlohn.
vgl.
Gang (II 6).
- Belegtext:
wegen des gemeinen hirten und den ihme erlaubten gäng brot irrthum vorgefallen, in deme sich etliche ... beschwert befunden, daß ... sie ... keinen leib brot zu geben schuldig
Datierung: 1642
Fundstelle: WürtJb. 1910 S. 105
Wort danach: gange
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