Wort davor: Galgenbild
Galgenbrief
Galgenbrief (I)
Erklärung:
Zettel mit (Todesurteil und) Namen eines flüchtigen Verbrechers zum Anschlag an den Galgen.
- Belegtext:
das er tet wider solche briff und wie man in darnach begriff, so soll er genczlich sein vertailt, das er zum galgen wüt gesailt. solch galgenprieff und schriffte solt er haben verbriffte
Datierung: 1462/66
Fundstelle: Beheim,Wiener 367, 19
- Fundstelle: DWB. IV 1, 1 Sp. 1173
- Fundstelle: Groß,UR.6 I 424
Galgenbrief (II)
Erklärung:
"die Briefe, abgefaßt unter Zuziehung eines öffentlichen Notars ... enthalten einen feierlichen Protest gegen das rechtswidrige Verfahren des Rats und einen Appell an die öffentliche
Meinung ... Galgenbriefe heißen die Schriftstücke, weil sie, ..., am Galgen angeschlagen werden sollten ..." Schwäb.Merkur 29. XI. 1899 Abendbl. nr. 559.
Wort danach: Galgenbrückele
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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