Wort davor: gärlen
Garn
Garn (I)
Garn (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
als Opfer der Wöchnerin in der Kirche.
Garn (II)
Erklärung:
Netz, Fischgarn.
Garn (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Inhalt eines Netzes.
- Belegtext:
wo L. die fischerey behelt, so müß meinem g.h. ein garn zürgehen, welchs ime die garnmeister selbst gesagt und doruber geclagt
Datierung: 1578
Fundstelle: Nostitz,Haushaltb. 200
Garn (III)
Erklärung:
die zum Gebrauch eines Fischgarns notwendige Bedienung wurde unter dem Begriff garn zusammengefaßt.
Wort danach: Garnamt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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