Wort davor: Ganzbruder
Gänze
Erklärung:
bergmännisch.
Gänze (I)
Erklärung:
geschlossenes Vorkommen.
Gänze (II)
Erklärung:
unbeschränkte Ausdehnung in die Länge.
- Belegtext:
sullent furpar undersich und ubersich und neben sich in ebige genz geen
Datierung: 1468
Fundstelle: Worms,SchwazBergb. 149
- Belegtext:
dieselben pflöck in das burg als das abschneidend eisen in ewige gäntz gebracht
Datierung: 1553
Fundstelle: FerdBO. Art. 26
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
Wort danach: Ganzgericht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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