Wort davor: Ganzbruder

Gänze
Erklärung: bergmännisch.

Gänze (I)
Erklärung: geschlossenes Vorkommen.

Gänze (II)
Erklärung: unbeschränkte Ausdehnung in die Länge.

Wort danach: Ganzgericht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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