Wort davor: Gademgericht
Gademherr
Erklärung:
Mitglied einer Ratskammer?
- Belegtext:
so ist dem fridten und allen ruhewigen wesen zu gutem von einem ehrbarn rhate der bescheidt geben und gewilligt, daß nun hinferner der erffgnoten, richtleuten neffen wordtholdern und gademhern
[weiter unten: gadumbherren] mit zu brette gesetzt, den richtleuten zu ersehen zugestelt und mit inen gleichs den gadenhern verfahren werden sol
Datierung: 1590
Fundstelle: HammStR. 77
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Wort danach: Gademlehen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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