Wort davor: Gademer
Gademersche
Erklärung:
Einwohner in geringen Hütten, die das Bürgerrecht nicht haben.
- Belegtext:
so de gämerschen van buten herin ut frocht des feuers und dat sie malken dat sine nähmen, aufnehme oder herbergeden, dieselbe oder der soll ... der stadt breken mit zwei mark,
und die gämerschen ut der stadt gewiesen werden
Region/Autor/Textsorte:
LüdenscheidStR.
Fundstelle: Steinen,WestfGesch. II 81
- Fundstelle: Woeste,WestfWb. 71
- Fundstelle: ZDPhil. 10 (1879) 116
Wort danach: Gademerschuld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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