Wort davor: Gadembrief
Gademer
Gademer (I)
Erklärung:
Einwohner in geringen Hütten, die das Bürgerrecht nicht haben, Einlieger.
vgl.
Gadem (I).
- Belegtext:
subditi alii simul cives, alii tantum incolae sunt. hi vocantur einwohner, beysassen et in quibusdam locis gademere
Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 582
- Fundstelle: ZDPhil. 10 (1879) 116
Gademer (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
der in einem Gadem wohnt.
vgl.
Gadem (I).
- Belegtext:
ist ein gametzer gewesen ohne habende gerechtigkeit, welcher auch nichts bei der gademstede gebrauchet
Datierung: 1645
Fundstelle: Schnettler,Steuerstr. 301
- Belegtext:
ein gehmer von keiner gerechtigkeit hat ein pfachtgarten
Datierung: 1645
Fundstelle: Schnettler,Steuerstr. 322
Gademer (II)
Erklärung:
Krämer.
Wort danach: Gademersche
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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