Wort davor: gabreich
Gabrodel
Gabrodel (I)
Erklärung:
amtliche Teilungsurkunde.
- Belegtext:
der weiber zugebracht heirat- und erbgut, zusamt der ihnen versprochenen morgengab, schmuck und halben gab, so durch authentische inventaria, teilblanken, heiratscontrakt, gabrödel
und andere instrumenta verificiret werden kann
Datierung: 1773
Fundstelle: SchweizId. V 122
Faksimile
- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
Gabrodel (II)
Erklärung:
in Basel noch heute der Wunschzettel der Brautleute, der bei Verwandten und Freunden umläuft.
Wort danach: gabschephen?
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten