Wort davor: gabgemäß

gabhaft

gabhaft (I)
Erklärung: freigebig.

gabhaft (II)
Erklärung: Gut, das ohne Zustimmung der Erben veräußert werden kann.

Wort danach: gabhaftig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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