Wort davor: gabenfrei

Gabenherr
vgl. Gaber.

Gabenherr (I)
Erklärung: Steuerherr.

Gabenherr (II)
Wortbildungshinweis: zu Gabe (V 1).

Wort danach: Gabenkarte

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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