Wort davor: Futterschreiber
Futterschütt
Erklärung:
Abgabe.
- Belegtext:
so ein erb verkaufen und mit ihrem gut under andere obrigkeit fahren, [müssen] neben 15 (pfund) von der kaufsumme oder schäzung des erbes daneben gen hof um die futerschüt,
wie ihm die alten nahmen geben, sonderlich vergleichen
Datierung: 1581
Region/Autor/Textsorte:
YbbsitzUrbar
ArchivSeitenstetten
Wort danach: Futterstellung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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