Wort davor: Futtereven
Futtergeld
Futtergeld (I)
Erklärung:
Abgabe.
- Belegtext:
futtergeldt, dan sy von auffsetzungk dieses geldes ein haubt queckes außfuttern mußen
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: JbSchleswHolst. 10 (1869) 318
- Belegtext:
die einkünfte der güter an ... korn, ... futtergeld, dienstgeld
Datierung: 1738
Fundstelle: BremRitterR. 12
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Futtergeld (II)
Erklärung:
Geld, das beim Viehverkauf dem Stallknecht zufällt.
Futtergeld (III)
Erklärung:
Entgelt für Fütterung des Viehs.
- Belegtext:
gift de here des vehes stall- und fodergeld
Datierung: vor 1531
Fundstelle: RügenLR. Kap. 112 § 7
- Belegtext:
wann ... viech außkommet und zu schaden gehet, solle diß im pfantstall getriben und von tag in tag topeltes futtergelt aufgeraitet werden
Datierung: 1748
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VIII 61
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
muß der eigner das vieh durch ersetzung des pfand- und futtergeldes ... reluiren
Datierung: 1773
Fundstelle: HammStR. 97
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Wort danach: Futterhafer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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