Wort davor: Futtermenger
füttern
füttern (I)
Erklärung:
aufziehen.
- Belegtext:
se fodern jarlich ider ein hofet qwekes
Datierung: 1570
Fundstelle: Mensing
füttern (II)
Erklärung:
Futter verkaufen.
füttern (III)
Erklärung:
verfüttern.
füttern (IV)
Erklärung:
auf fremden Feldern sein Vieh weiden lassen, Futter für Pferde nehmen oder fordern.
- Belegtext:
swer den andern fütert tages oder nahtes, begreiffet er in dar an, und wirt er gevestent, so sol er dem richter ein pfunt geben und den schaden mit der zwigült gelten
Datierung: 1281
Fundstelle: MGConst. III 271
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- digitalisiert im Rahmen des Projekts dMGH
- Belegtext:
man sol ouch wissen daz niemen fütern sol durch nemen noch durch biten, denne da er durch reht fütern sol
Datierung: 1347
Fundstelle: MGConst. VIII 343
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- digitalisiert im Rahmen des Projekts dMGH
- Fundstelle: Rockinger,Dm. 76
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Wort danach: Futterpfennig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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