Wort davor: Fußwegrecht
Fußweide
Erklärung:
recht, vom Ufer aus (ohne Kahn) zu fischen.
vgl.
Fußfischerei.
- Belegtext:
das der inspector ... die freyheit habe, auff der Münchensee zu fischen, ist ... nicht gegründet. es wollen aber doch der A. und P. ihm die fußweide auff diesem und andern seen ... vergönnen
Datierung: 1684
Fundstelle: CöllnKons. 210
- Fundstelle: ArchFischG. 1 (1913) 103
Wort danach: Fußzeug
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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