Wort davor: Fußstoß

Fußtag

Fußtag (I)
Erklärung: Tagesfron eines Bauern mit Handdienst.

Fußtag (II)
Erklärung: Berechnungsart für Landerzeugnisse.

Wort danach: Fußtritt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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