Fußtag
Fußtag (I)
Erklärung:
Tagesfron eines Bauern mit Handdienst.
Fußtag (II)
Erklärung:
Berechnungsart für Landerzeugnisse.
Wort danach: Fußtritt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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