Wort davor: Fußstampfe

Fußstapfe

Fußstapfe (I)
Erklärung: wie neuhochdeutsch.
Fußstapfe (II)
Erklärung: im Fußstapfen auf der Fußspur, das heißt sogleich.

Fußstapfe (II 1)
Fußstapfe (II 2)
Fußstapfe (III)
Fußstapfe (IV)
Erklärung: in jmds. Fußstapfen stehen, treten u.ä.: an jemandes Stelle treten.

Fußstapfe (IV 1)
Erklärung: in der Erbfolge.
Fußstapfe (IV 2)
Erklärung: beim Kauf.
Fußstapfe (IV 3)
Erklärung: die gleiche Strafe erleiden.

Fußstapfe (IV 3 a)
Erklärung: bei unrechter Beschuldigung.
Fußstapfe (IV 3 b)
Erklärung: bei Rache für die Bestrafung eines Verbrechers.
Fußstapfe (IV 3 c)
Erklärung: bei Flucht des Verbrechers.
Fußstapfe (V)
Erklärung: einem Beispiel folgen.

Wort danach: Fußsteig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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