Wort davor: Fußleutezoll

Füßling

Füßling (I)
Erklärung: Einfüßiger.

Füßling (II)
Erklärung: der nur einen Arbeiter zu Fuß zum Frondienst zu senden hat.

Wort danach: Fußmal

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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