Wort davor: Fußfischerei
Fußflucht
- Belegtext:
es were ..., das der ander theil die fußflucht beweiste, wo er das nicht tut, müste er dem gerichte umb das ungerechte gebot wetten
Datierung: 1561
Fundstelle: Rotschitz 2
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Wort danach: fußflüchtig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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