Wort davor: fußfest
Fußfischerei
vgl.
Fußweide.
- Belegtext:
an denen orten, wo die unterthanen der fußfischereyen berechtiget sind, sollen keine speere geduldet werden
Datierung: 1702
Fundstelle: Rabe,PreußG. I 1 S. 253
Wort danach: Fußflucht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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