Wort davor: Fußdienster
Fußdienstpflichtige
- Belegtext:
daß ... kein fuß- oder handdienstpflichtiger zu spanndiensten ... bestellet ... werden sollen
Datierung: 1752
Fundstelle: Schlüter,WestfProvR. II 155
Wort danach: Fußdrauche
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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