Wort davor: Fürwort

Fürzahlung, Vorzahlung

Fürzahlung (I)
Erklärung: Darlehen.

Fürzahlung (II)
Erklärung: Ausgleichszahlung.

Wort danach: Fürzählung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten