Wort davor: Fürstentitel

Fürstentum

Fürstentum (I)
Erklärung: Amt, Macht, Würde eines Fürsten.

Fürstentum (II)
Erklärung: Land eines Fürsten.

Wort danach: Fürstentumsgrenze

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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