Wort davor: Fürstenrat
Fürstenrecht
Fürstenrecht (I)
Erklärung:
das dem Fürsten zustehende Recht.
- Belegtext:
sülle wir im bestetigen künig Heinrichs briefe ..., die er hat dar über, daz er alle fürstenrecht habe
Datierung: 1314
Fundstelle: MGConst. V 71
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- digitalisiert im Rahmen des Projekts dMGH
- Belegtext:
wegen des ihro lbd. ... als reichsfürsten competirenden fürstenrechts
Datierung: 1693
Fundstelle: Sachsse,MecklUrk. 402
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- Belegtext:
vorstinreht
Fundstelle: GörlitzLR. 37, 5
Fürstenrecht (II)
Erklärung:
Gerichtsstand des Fürsten vor Kaiser und Ebenbürtigen.
Fürstenrecht (III)
Fürstenrecht (III 1)
Erklärung:
Gericht, auf dem der Kaiser mit dem Fürstenstand wichtige Streitigkeiten entscheidet.
Fürstenrecht (III 2)
Erklärung:
Gerichtshof, bestehend aus Vertretern der schlesischen Stände.
- Belegtext:
alß kleger fur das furstenrecht in Schlesien citirt
Datierung: 1560
Fundstelle: Zivier,SchlesBgw. 83
- Belegtext:
dieses judicium ... wird das obere fürstenrecht genennet und ist inappellabile
Datierung: 1741
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 358
Wort danach: Fürstenrichter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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