Wort davor: Fürstenpacht
Fürstenperson
- Belegtext:
man soll ... keine khaufbrief einschreiben, welcher ... nit bey der ... stattschreiberei geschriben worden, ausgenomen was die fürstenpersohnen fertigen lassen
Datierung: 1628
Fundstelle: MünchenStR.(Auer) 269
Faksimile
- Fundstelle: SchwäbWB. II 1881
Wort danach: Fürstenrat
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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