Wort davor: Fürstengabe
Fürstengeleit
- Belegtext:
betreffend das fürstengeleit soll es ... gehalten werden, ... daß Churpfalz solches geleit uf fürstliche und fürstenmäßige personen durch die stadt ... allein durchführen solle
Datierung: 1659
Fundstelle: MannhGBl. 17 (1916) 61f.
Wort danach: Fürstengenosse
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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