Wort davor: fürstfreiherrlich

Fürstenfreiung
Erklärung: fürstliche Freistatt, Asylrecht.

Fürstenfreiung (Spiegelstrich 1)
Erklärung: erhöhter Friede.

Wort danach: Fürstengabe

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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