Wort davor: fürsten

Fürstenamt

Fürstenamt (I)
Erklärung: Amt des Fürsten.

Fürstenamt (II)
Erklärung: Bereich des Fürstentums.
Fürstenamt (III)
Erklärung: fürstliche Würde.

Wort danach: Fürstenamtleute

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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