Wort davor: Fürstei

fürsten

fürsten (I)
Erklärung: in den Fürstenstand erheben.

fürsten (II)
Erklärung: einem Fürstentum gleichstellen.
fürsten (III)

fürsten (III 1)
Erklärung: als Partizip: fürstlich, vom Fürsten verliehen.
fürsten (III 2)
fürsten (IV)
Erklärung: mit fürstlichem Wappen versehen.

Wort danach: Fürstenamt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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