Wort davor: Fürstabt
Fürstbann
Erklärung:
Gerichtsbarkeit des Fürsten?
- Belegtext:
haben dem ... fursten ... die marken zu B. mit allen regalien, ... geleitten, ... furstpennen, die man pfligt zu dem reiche zu haben ... vorliehen
Datierung: 1400
Fundstelle: CDMorav. XIII 34
[weitere Angaben: oder Forstbann?]
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
Wort danach: Fürstdingmann
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten