Wort davor: fürerlösen
Fürfrei
Erklärung:
dem Landesherrn frei vorbehaltene Güter.
- Belegtext:
alle fürfreien, hoch- und schwarzwäld, desgleichen alle vischwaiden und fliessende wasser gehören one mitl unserm ... fürsten von S.
Datierung: 1585
Fundstelle: ÖW. I 161
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- Belegtext:
da aber ain unterthann mit seinen haag an die fürfreie gelegen, solle ... derselbe ... also weit daz holz stehen laßen, als fehrn ein in dem haag stehender mann mit ainer handhak gelangen mag
Datierung: 18. Jh.
Fundstelle: ÖW. I 172
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- Belegtext:
damit die vnnderthonnen jr alte fürfreyen und plessen zu irer wünn und waidt geprauchen
Fundstelle: Schmeller2 I 814
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
Fürfrei (Spiegelstrich 1)
Erklärung:
"dem Landesherrn gehöriges Gut, das dem Untertan gegen Zins zur Benützung überlassen war" Unger,SteirWsch. 259.
Fürfrei (Spiegelstrich 2)
- Belegtext:
fürfrei [Platz, dessen Benützung allen Markgenossen zusteht]
Fundstelle: Buck,FlN.2 73
Wort danach: Fürgänger
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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