Belegtext:löst er für [das heißt ergibt der Verkauf der Pfandsache mehr als zur Befriedigung der Gläubiger nötig ist] so sol er vsshin gen Datierung: 1455
Fundstelle:Büron 114
Belegtext:
so das pfand ... nit gelöst wirt, ist das pfand vergangen vnd verstanden vnd mag danenthin der selbig darmit faren, schalten und walten als mit sinem eignen gut; doch loste er
für, sol er billich hinus gen Datierung: 1513
Fundstelle:BruggStR. 146
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