Wort davor: Fürbittengeld
Fürbitter
Fürbitter (I)
Erklärung:
Fürsprecher, der für jemanden Fürbitte leistet.
Fürbitter (II)
Erklärung:
Schützer, Verteidiger.
- Belegtext:
[sie] koren hertoge H. van S. to enem vorbidder unde heren, uppe dat he se vor eren vienden scholde weren
Fundstelle: HolstRChr. 361
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen des Projekts dMGH
Wort danach: fürbittlich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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