Wort davor: fürbaßkommen

fürbaßziehen

fürbaßziehen (I)
Erklärung: weitertreiben, appellieren, an eine höhere Instanz bringen.

fürbaßziehen (II)
Erklärung: Prozeß verzögern, in die Länge ziehen.

Wort danach: Fürbesatzung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten