Wort davor: fürbaßkommen
fürbaßziehen
fürbaßziehen (I)
Erklärung:
weitertreiben, appellieren, an eine höhere Instanz bringen.
- Belegtext:
swaz die sprechent zu urteilde ... daz sol nieman vurbaz ziehen
Datierung: 1275
Fundstelle: FürstenbUB. IV 441
- Belegtext:
vmbe eine verworfene vrteil dvi fvirbas gezogen wirt, da sol der rihter nvit me vmbe vragen
Datierung: 1275/87
Fundstelle: Schwsp.(L.)LR. Art. 172
Faksimile
fürbaßziehen (II)
Erklärung:
Prozeß verzögern, in die Länge ziehen.
- Belegtext:
sol der richter das recht nemen an alln aufschub, vnd sol es niendert fuerbas ziehen
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: VerhNdBayern 22 (1882) 156
Wort danach: Fürbesatzung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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