Wort davor: Fürantwort

fürbaß

fürbaß (I)
Erklärung: zeitlich: künftig, weiterhin.
vgl. fürbasser.

fürbaß (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: weitere Erlaubnis.
fürbaß (II)
Erklärung: räumlich.

fürbaß (II 1)
fürbaß (II 2)
Erklärung: übertragen.

Wort danach: fürbasser

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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