Wort davor: fünfzig
Fünfziger
Fünfziger (I)
Erklärung:
Vorgesetzter über 50 Mann.
Fünfziger (II)
Erklärung:
"einer aus dem Bürgerausschuß der 50 Männer nach den älteren Städteverfassungen" Berghaus I 485.
Fünfziger (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
"Stamm von mindestens 50 Fuß Länge" SchwäbWB. II 1831.
Wort danach: Fünfzigholzer?
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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