Wort davor: fünfzig

Fünfziger

Fünfziger (I)
Erklärung: Vorgesetzter über 50 Mann.

Fünfziger (II)
Erklärung: "einer aus dem Bürgerausschuß der 50 Männer nach den älteren Städteverfassungen" Berghaus I 485.
Fünfziger (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: "Stamm von mindestens 50 Fuß Länge" SchwäbWB. II 1831.

Wort danach: Fünfzigholzer?

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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