Wort davor: Fünfzehnerbote
Fünfzehnergericht
Erklärung:
aus 15 Mitgliedern bestehender Gerichtshof.
vgl.
Fünfzehngericht.
- Belegtext:
wann zwo personnen mit einanderen für das fünffzechner gricht komment
Datierung: 1608
Fundstelle: UriLB. 40
- Belegtext:
fünfzechnergr. soll nebent dem regul. landtamman von den 60gern besetzt werden
Datierung: 1663
Fundstelle: SchweizId. VI 373
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- Belegtext:
das fünfzehner-gericht. dieses richtet über alle, ehre und gut, recht und gerechtigkeit betreffende streit-händel, welche sich über 30 gulden belaufen
Datierung: 1768
Fundstelle: Fäsi II 164
- Belegtext:
es muss die sach aufs wenigst 6 gulden antreffen, eh si [vom siebnergericht] kan appeliert werden an das geschworne fünfzehner-gericht, welches aus 15 richteren bestehet
Fundstelle: SchweizId. VI 373
[weitere Angaben: Näheres ebenda]
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Wort danach: Fünfzehnergeschäft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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