Wort davor: Fünfzehnerbote

Fünfzehnergericht
Erklärung: aus 15 Mitgliedern bestehender Gerichtshof.
vgl. Fünfzehngericht.

Wort danach: Fünfzehnergeschäft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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