Wort davor: Fünfzehnbaumkar

Fünfzehner

Fünfzehner (I)
Erklärung: Fünfzehnkreuzerstück.

Fünfzehner (II)
Erklärung: einer aus einem Kollegium von 15 Mitgliedern.
vgl. Fünfzehnmeister.

Wort danach: Fünfzehnerbote

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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