Wort davor: fünfviertelig

fünfzehn

fünfzehn (I)
Erklärung: in Bezug auf Alter.

fünfzehn (II)
Erklärung: Fristen, Termine.
fünfzehn (III)
Erklärung: Kollegium, Ausschuß von 15 Mitgliedern.

Wort danach: Fünfzehnbaumkar

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten