Wort davor: Fünferschreiber

Fünferstreit
Erklärung: Streit, dessen Entscheidung zur Zuständigkeit der Fünfer gehört.
vgl. Fünferstreitigkeit.

Wort danach: Fünferstreitigkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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