Wort davor: Fünferprotokoll
Fünferrichter
Erklärung:
zu Fünfergericht.
- Belegtext:
daß denen fünfer-richteren ... die stöß und spähn, so sich ... in beiden städten ... erhoben, zu schlichten überlassen
Datierung: 1741
Fundstelle: BaselRQ. I 2 S. 969 (nr. 519 II, 2)
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Wort danach: Fünferschilling
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