Wort davor: Fünfergerichtssache
Fünfergulden
- Belegtext:
von dem gewohnlichen fünfergulden [an das Fünferamt] für einen augenschein beziehet der schreiber ein batzen
Datierung: 1741
Fundstelle: BaselRQ. I 2 S. 973 (nr. 519 V, 1)
Faksimile
Wort danach: Fünferherr
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten